Meppen – Die Anstrengungen des Landkreises Emsland, die einmalige Natur an Ems und Hase zu bewahren, soll fortgesetzt werden: Der Landkreis plant, die europäischen Schutzgebiete als Landschafts- bzw. Naturschutzgebiete nach deutschem Recht auszuweisen und anzupassen. Dies solle im „konstruktiven Dialog“ mit Gemeinden, Landwirtschaft und anderen beteiligten Gruppen geschehen, kündigt Landrat Hermann Bröring an.

An der Ems im nördlichen Kreisgebiet ist für Teilbereiche vorgesehen, in nächster Zeit Schutzgebietsverordnungen zu erstellen bzw. anzupassen. Die für das EU-Vogelschutzgebiet in Rhede-Flaar, Rhede-Brook, Brualer Hammrich und Tunxdorf/Nenndorf bislang geltende Veränderungssperre kann durch die Verordnungen aufgehoben werden. Besonderheit wäre hierbei, die landwirtschaftliche Nutzung mit den Bedürfnissen rastender Gänse und Schwäne sowie dem Wiesenvogelschutz zu vereinbaren.

Der Brualer Hammrich besteht zu fast 50 Prozent aus Feuchtgrünland, das sich zum Großteil im Eigentum des Landes Niedersachsen befindet. Das übrige Gebiet ist Ackerland in Privateigentum. Hier, wie auch in den übrigen Gebieten, werden zur Vorbereitung der Ausweisung des Schutzgebietes zunächst intensive Gespräche mit Landwirten und Gemeinden geführt werden.

In südlichen Emsland wird entlang der Ems die Schutzgebietsausweisung bzw. –anpassung für das LIFE-Natur-Gebiet in den Gemeinden Salzbergen und Emsbüren erfolgen. Hier besteht die konkrete Vorgabe der EU, zeitnah zugleich einen Managementplan zu erstellen.

Auch im Bereich der Hase von Meppen bis zur Grenze Haselünne/Herzlake werden Änderungen stattfinden: Das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) „Unteres Hasetal“, das im Wesentlichen mit dem „Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben Hasetal“ übereinstimmt, soll als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden. Darin werden die Naturschutzgebiete „Hasealtarm Bokeloh“, „Lahrer Moor“, „Koppelwiesen“, „Negengehren“, „Haselünner Kuhweide“ und die Landschaftsschutzgebiete „Hammer Schleife“ und „Muhne“ aufgehen. Große Flächenanteile des neu auszuweisenden einheitlichen Schutzgebietes unterstehen bereits heute dem Naturschutz als Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete, besonders geschützte Biotope oder Kompensationsflächen, die sich im Eigentum der Städte Meppen und Haselünne sowie des Landkreises Emsland befinden.

Hintergrund für die Ausweisung und Anpassung von Schutzgebieten sind die Vorgaben der Europäischen Union, wonach Natura 2000-Gebiete, zu denen die FFH- und Vogelschutzgebiete zählen, spätestens sechs Jahre nach ihrer Bekanntgabe auch nach nationalem Recht gesichert sein müssen. Dies bedeutet für die meisten FFH-Gebiete im Landkreis Emsland, dass dies bis Ende 2010 erfolgen muss, für die Vogelschutzgebiete endet die Frist Ende 2011.

Veröffentlicht am 19.03.2009 von Emstal Online und WEB TV Emsland

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