Naturschützer verlangen einen wirksamen Schutz der Uferschnepfe und anderer Wiesenvögel. Naturschutzbund und Ornithologische Vereinigung Ostfriesland schlagen Alarm: “Die Brutbestände sind im freien Fall.”
Potshausen – Auf der Jahrestagung der ostfriesischen Vogelkundler haben die Ornithologische Vereinigung Ostfriesland (OVO) und der Naturschutzbund (NABU) “dringend wirksame Maßnahmen im Wiesenvogelschutz” gefordert. Eine Bestandsaufnahme zeige, dass “Ostfriesland heute in weiten Bereichen wiesenvogelfreie Zone ist“, so Nabu-Sprecher Uwe Schramm in einer Pressemitteilung. “Die Brutbestände von Uferschnepfe und Kiebitz sind im freien Fall“, sagte er auf der Tagung in Potshausen.
“Greta”, so heißt die Uferschnepfe in Ableitung ihrer Lautäußerungen auf Plattdeutsch. Doch ihre eindringlichen Rufe hört man in Ostfriesland heute kaum noch. Vor allen Dingen die Intensivierung der Landwirtschaft sowie die übermäßige Entwässerung des Binnenlandes haben die einst häufige Art nach Ansicht der Naturschützer auf einen Spitzenplatz der roten Liste katapultiert. “Greta” brütet nur in den Niederlanden, Belgien und Norddeutschland. Etwa 30 Prozent des Weltbestandes entfallen entfallen laut NABU auf die Bundesländer Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Alleine in Niedersachsen sei der Brutbestand der Uferschnepfe in den vergangenen zehn Jahren um etwa 30 Prozent zurückgegangen, mit weiter fallender Tendenz.
Mehrere Schutzgebiete sind von der EU für die Vögel ausgewiesen worden
Daher fordern nicht nur Vogelschutzverbände sondern auch die Europäische Union zwingend Maßnahmen, um das Überleben der Art und eine Bestandserholung zu gewährleisten. Gleich mehrere Schutzgebiete wurden unter anderem für die Wiesenvögel Uferschnepfe, Kiebitz, Rotschenkel und Großbrachvogel in Ostfriesland ausgewiesen. Doch Erfolge gebe es trotz der Schutzgebietsausweisungen und des Einsatzes vieler Millionen für den Vertragsnaturschutz für diese Arten bisher kaum, denn es fehle an den notwendigen rechtlichen Regelungen, so der NABU.
“Hier sind die Landkreise in der Pflicht“, so Schramm. Bei der Ausweisung von Schutzgebieten müssten sie wirksame Schutzmaßnahmen festschreiben. Dazu gehört nach Ansicht des Nabu mindestens ein Grünlandumbruchverbot, das nicht durch den Nachweis von ersatzweise neu eingesätem Grünland umgangen werden kann, eine Anhebung der Wasserstände zwischen Februar und Juli sowie das Verbot von Gülleausbringung und Schleppen zwischen Mitte März und Mitte Juni.
Veröffentlicht am 14.05.2010 von der Ostfriesen-Zeitung