Mit der Umsetzung von EU-Recht in nationales Naturschutzrecht hat sich der Ausschuss für Umwelt und Natur des Landkreises Emsland in seiner letzten Sitzung beschäftigt. Dabei brachten die Mitglieder die Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten in einer Größenordnung von etwa 8.000 Hektar auf den Weg.Hintergrund der Maßnahme ist die Natura-2000-Richtlinie, mit der die Europäische Union allen Mitgliedstaaten vorgeschrieben hat, Gebiete, die dem besonderen Schutz von Flora und Fauna (FFH) oder dem Schutz von Vögeln dienen, bis Ende 2010 bzw. Ende 2011 nach nationalem Recht als Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet auszuweisen. Im Emsland gibt es solche Natura-2000-Biotope auf rund 22.000 Hektar, von denen 14.000 Hektar bereits unter Schutz stehen. Mit seinem Beschluss hat der Ausschuss die Voraussetzungen für die Umsetzung in nationales Recht für das FFH-Gebiet „Ems“ zwischen Herbrum und der Stadtgrenze Lingen sowie für das EU-Vogelschutzgebiet „Emstal zwischen Lathen und Papenburg“ geschaffen.

Veröffentlicht am 21.02.2010 von der LAND & FORST

 

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