Ja, im Rahmen der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet (LSG) Marka / Mittelradde und den üblichen gesetzlichen Maßgaben über die “gute fachliche Praxis”.

Um allerdings in den Genuß der Förderung im Rahmen des Gelegeschutzes zu kommen, sollen in Absprache mit den Ansprechperntern für das Gelegeschutzprogramm Maßnahmen eingeleitet werden, die dazu beitragen, dass möglichst viele Küken flügge werden können. Dazu gehört es, die Gelege zu markieren, die Programmbetreuer über den Fund zu informieren und die Gelege schließtlich bei der Bearbeitung zu schonen. Die Förderhöhe der einzelnen Maßnahmen sind durch das Programm geregelt.

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