Die EU-Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EWG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten) trat 1979 in Kraft und regelt den Schutz der wildlebenden Vogelarten und ihrer Lebensräume innerhalb der EU. Im Anhang I dieser Richtline sind insgesamt 181 besonders gefährdete / schutzwürdige Arten aufgeführt. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die zur Erhaltung dieser Arten „zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebiete“ zu Schutzgebieten (SPAs = Special Protection Areas) zu erklären.
Im Einzelnen bedeutet dies, dass die EU-Staaten verpflichtet sind, Gebiete, in denen die in Anhang I aufgeführten Arten ein stabiles Vorkommen haben (was in den Projektgebieten der Fall ist), dafür zu sorgen, dass sich die Bestände und damit auch die Lebensräume nicht weiter verschlechtern, bzw. wieder verbessern. Im Fall der Mittelradde-Niederung ist im Zuge dessen auf emsländischer Seite das Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen worden.