Eine kurze Übersicht über die Gemeinsamkeiten und Unterscheide dieser zwei Schutzgebietstypen, auch mit Blick auf den finanziellen Aspekt.
Dabei ist zu bedenken, dass die Gebote und Verbote in der Schutzgebietsverordnung für jedes Schutzgebiet je nach Schutzziel einzeln festgesetzt werden.
Naturschutzgebiet
Naturschutzgebiete (NSG) sind Gebiete, in denen Natur und Landschaft eines besonderen Schutzes bedürfen, weil sie schutzbedürftigen Arten oder Lebensgemeinschaften einen Lebensraum bieten, weil sie für die Wissenschaft, Natur- und Heimatkunde von Bedeutung sind oder sich durch Seltenheit, besondere Eigenart oder Vielfalt oder hervorragende Schönheit auszeichnen.
Landschaftsschutzgebiet
Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind Gebiete, in denen Natur und Landschaft eines besonderen Schutzes bedürfen, weil die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten ist und das Landschaftsbild vielfältig, eigenartig oder schön ist oder weil das Gebiet für die Erholung der Menschen wichtig ist.
Erschwernisausgleich und Vertragsnaturschutz
| NSG | LSG | |
| Vertragsnaturschutz (KoopNat) |
freiwillige Leistung |
freiwillige Leistung |
| Erschwernisausgleich (§ 42 NAGBNatSchG) | Anspruch (jährlicher Antrag) |
kein Anspruch |
| Bagatellgrenze |
150 € |
500 € |
| Kosten für Pflege und Entwicklung |
Land Niedersachsen |
unbestimmt (Landkreis u.a.) |