Da der Gelegeschutz ohne anschließenden Kükenschutz unwirksam ist, sollen im Anschluß auch die Kükenmit verschiedenen Maßnahmen geschützt werden.

  • Verzögerung des Viehauftrieb oder des ersten Grünlandschnitts bis 01.06. -> Förderhöhe = 100 € / ha. (Zahlung nur in Verbindung mit weiteren Kükenschutzmaßnahmen!)
  • Verzögerung des Viehauftrieb oder des ersten Grünlandschnitts bis 15.06. -> Förderhöhe = 150 € / ha. (Zahlung nur in Verbindung mit weiteren Kükenschutzmaßnahmen!)
  • Einrichtung von Fluchtstreifen, auf denen bis zum 15.06. die Bewirtschaftung ausgesetzt wird -> Förderhöhe = 1.000 €/ha
  • Einrichtung von Fluchtstreifen, auf denen bis zum 15.07. die Bewirtschaftung ausgesetzt wird -> Förderhöhe = 1.500 €/ha
  • Vorsichtiges langsames Mähen von innen nach außen, Begrenzung der Mähgeschwindigkeit auf max. 8 km/h, Stehenlassen von Fluchtstreifen auf min. 5 % der Fläche bis mindestens zwei Wochen nach der Mahd -> Förderhöhe = 15 € /ha
  • Vertreiben der Jungvögel mit geeigneten “Vogelscheuchen”, die im Abstand von 50 m ca. 24 Std. vor der Mahd aufgestelt werden -> Förderhöhe = 10 € /ha

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